Siebte
Weltethos-Rede
von Altbundeskanzler Helmut Schmidt |
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»Das Ethos des Politikers«
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Zunächst möchte ich mich bei Ihnen, lieber Hans Küng,
bedanken. Ich bin der Einladung gern gefolgt, denn ich habe seit Beginn
der 1990er Jahre das »Projekt Weltethos« mit großer
Sympathie verfolgt. Das Wort »Weltethos« mag zwar manchem
als zu anspruchsvoll erscheinen, aber die zu lösende Aufgabe ist
tatsächlich und zwangsläufig sehr anspruchsvoll. Vielleicht
darf ich hier einflechten, dass eine Reihe von früheren Staats-
und Regierungschefs aus allen fünf Erdteilen sich als InterAction
Council seit 1987 ein durchaus vergleichbares Ziel gesetzt haben; unsere
Arbeit hat allerdings bisher nur relativ geringen Erfolg erreicht.
Dagegen ragt die Leistung Hans Küngs und seiner Freunde weit heraus.
Ich selbst verdanke meine ersten Anstöße, über die
den großen Religionen gemeinsamen moralischen Gebote nachzudenken,
einem gläubigen Muslim. Es liegt mehr als ein Vierteljahrhundert
zurück, dass der damalige ägyptische Staatspräsident
Anwar as Sadat mir die gemeinsamen Wurzeln der drei abrahamischen Religionen
erklärt hat, ebenso die vielerlei Übereinstimmungen und insbesondere
die übereinstimmenden moralischen Gebote. Er wusste von dem gemeinsamen
Friedensgebot, zum Beispiel in den Psalmen des jüdischen alten
Testaments, zum Beispiel in der christlichen Bergpredigt oder in der
vierten Sure des muslimischen Koran. Wenn doch nur auch die Völker
Kenntnis von dieser Übereinstimmung hätten, wenn wenigstens
doch die politischen Führer der Völker sich dieser ethischen Übereinstimmung
ihrer Religionen bewusst würden, dann würde ein dauerhafter
Friede möglich sein. Dies war seine tiefe Überzeugung. Einige
Jahre später zog er als Staatspräsident die politische Konsequenz
aus seiner Überzeugung und besuchte die Hauptstadt und das Parlament
des Staates Israel, der vorher in vier Kriegen sein Feind gewesen war,
um Frieden anzubieten und zu schließen.
In meinem hohen Alter hat man den Tod der eigenen Eltern und Geschwister
und vieler Freunde erlebt; aber die Ermordung Sadats durch religiöse
Eiferer hat mich tiefer erschüttert als andere Verluste. Mein
Freund Sadat wurde umgebracht, weil er dem Friedensgebot gehorsam war.
Ich will auf das Friedensgebot sogleich zurückkommen, vorweg
aber eine Einschränkung: Ein einziger Vortrag, zumal im Umfang
auf weniger als eine Stunde begrenzt, kann das Thema vom Ethos des
Politikers nicht entfernt ausschöpfen. Deshalb muss ich mich heute
auf einige Bemerkungen konzentrieren, nämlich zum Verhältnis
von Politik und Religion, dann zur Rolle der Vernunft und des Gewissens
in der Politik, sodann zur Notwendigkeit des Kompromisses und zum deshalb
unvermeidlichen Verlust an Stringenz und Konsequenz.
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I.
Nun aber zurück zum Friedensgebot. Die Maxime des Friedens ist ein
unentbehrlicher Teil der Ethik oder der Moral, die von einem Politiker
verlangt werden muss. Sie gilt gleicherweise für die Politik im
Innern eines Staates und seiner Gesellschaft wie ebenso nach außen.
Daneben stehen sodann weitere Gebote und Maximen. Dazu gehört selbstverständlich
die in allen Weltreligionen gelehrte und verlangte »Goldene Regel«,
die Immanuel Kant in seinem Kategorischen Imperativ lediglich neu formuliert
und die der deutsche Volksmund in den Merkvers verdichtet hat: »Was
Du nicht willst, das man Dir tu, das füg’ auch keinem anderen
zu«. Die Goldene Regel gilt für jedermann. Ich glaube nicht,
dass für Politiker andere moralische Grundregeln gelten als für
jedermann.
Unterhalb des Kernbestandes der allgemeingültigen Moral gibt
es allerdings vielerlei spezielle Ausprägungen für spezifische
Berufe oder Situationen. Denken Sie zum Beispiel an den ehrwürdigen
hippokratischen Eid der Ärzte, an die berufliche Ethik des Richters;
oder denken Sie an die besonderen ethischen Regeln, die vom Kaufmann,
die vom Geldverleiher oder Bankier, die vom Arbeitgeber oder die vom
Soldaten im Kriege verlangt werden müssen.
Da ich weder Philosoph bin noch Theologe, so werde ich nicht den Versuch
machen, Ihnen ein Kompendium oder einen Kodex der spezifisch politischen
Ethik vorzutragen und dergestalt mit Plato und Aristoteles oder mit
Konfuzius in Wettbewerb zu treten. Seit über zweieinhalb Jahrtausenden
haben große Autoren vielerlei Elemente oder Bestandteile der
politischen Ethik zusammengetragen, zum Teil mit durchaus kontroversen
Ergebnissen. Das reicht in Europas Neuzeit von Machiavelli oder Carl
Schmitt bis hin zu Hugo de Groot oder Max Weber oder Karl Popper. Ich
dagegen muss mich darauf beschränken, Ihnen einige der Einsichten
vorzutragen, die ich selbst im Laufe meines Lebens als Politiker und
als politischer Publizist gewonnen habe – zum größeren
Teil im eigenen Vaterlande und zum anderen Teil im Umgang mit unseren
nahen und auch mit unseren weiter entfernten Nachbarn.
Schon an dieser Stelle will ich auf die Erfahrung hinweisen, dass
von Gott oder vom Christentum zwar in der deutschen Innenpolitik keineswegs
selten die Rede gewesen ist, nicht aber im Gespräch oder in der
Verhandlung mit anderen Staaten und ihren Politikern. Als es jüngst
in Frankreich und in Holland zu Volksabstimmungen über den Entwurf
einer Verfassung für die Europäische Union kam, war dort
für manche Menschen die Abwesenheit einer Anrufung Gottes im Verfassungstext
ein entscheidendes Motiv für ihre Ablehnung. Die Politiker hatten
mit Mehrheit auf die Anrufung Gottes im Verfassungstext verzichtet.
Im deutschen Grundgesetz kommt Gott zwar in der Präambel vor: »Im
Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott ...«; und später
noch ein zweites Mal im Wortlaut des Amtseides im Artikel 56, wo es
am Schluss heißt: »So wahr mir Gott helfe«. Aber
unmittelbar anschließend sagt das Grundgesetz: »Der Eid
kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden«. In
beiden Textstellen bleibt dem Bürger überlassen, ob er den
Gott der Katholiken oder der Protestanten meint, oder den Gott der
Juden oder der Muslime.
Es war auch beim Grundgesetz eine Mehrheit von Politikern, die 1948/49
diesen Text formuliert hat. In einer rechtsstaatlich-demokratischen
Ordnung spielen die Politiker und ihre Vernunft die verfassungspolitisch
entscheidende Rolle, nicht aber ein spezifisches religiöses Bekenntnis
oder dessen Schriftgelehrte.
Kürzlich haben wir miterlebt, wie der Heilige Stuhl nach Jahrhunderten
endlich das machtpolitische Verdikt gegen Galileis Vernunft aufhob.
Heute erleben wir alltäglich, wie im Mittleren Osten religiöse
und politische Kräfte in blutiger Weise um die Macht über
die Seelen der Menschen ringen – und wie dabei abermals die Ratio,
die allen Menschen gegebene Vernunft, oftmals das Nachsehen hat. Als
im Jahre 2001 einige religiöse Eiferer im Bewusstsein, ihrem Gott
zu dienen, in New York dreitausend Menschen und zugleich sich selbst
zu Tode brachten, da lag das Todesurteil gegen Sokrates – wegen
Gottlosigkeit! – immerhin schon zweieinhalbtausend Jahre zurück.
Offenbar ist der perennierende Konflikt zwischen Religion und Politik
und Vernunft ein bleibender Teil der conditio humana.
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II.
Vielleicht darf ich hier eine persönliche Erfahrung einflechten.
Ich bin im Laufe der Nazi-Zeit erwachsen geworden, zu Anfang des Jahres
1933 war ich gerade erst vierzehn geworden. Während meiner acht
Wehrpflichtjahre hatte ich meine Hoffnung für die Zeit nach der
erwarteten Katastrophe auf die christlichen Kirchen gesetzt. Aber nach
1945 habe ich miterlebt, dass die Kirchen weder eine Neubegründung
der Moral leisten konnten, noch eine Neubegründung von Demokratie
und Rechtsstaat. Meine eigene Kirche würgte immer noch am Römerbrief
des Paulus: »Seid untertan der Obrigkeit«.
Stattdessen ist der Neuanfang in entscheidendem Maße zunächst
von einigen erfahrenen Politikern der Weimarer Zeit gekommen, von Adenauer,
Schumacher und Heuss und anderen. Es waren dann zu Beginn der Bundesrepublik
aber weniger die alten Weimaraner, sondern vielmehr der erstaunliche ökonomische
Erfolg Ludwig Erhards und die amerikanische Marshall-Hilfe, welche
die Deutschen auf Freiheit und Demokratie und für den Rechtsstaat
eingestimmt haben. Diese Wahrheit bedeutet keine Schande. Denn schon
seit Karl Marx weiß man, dass das ökonomische Sein das politische
Bewusstsein bestimmt. Zwar enthält diese Feststellung nur eine
Teil-Wahrheit. Richtig bleibt aber: Jede Demokratie ist gefährdet,
wenn die Regierenden Wirtschaft und Arbeit nicht in akzeptabler Ordnung
halten können.
Im Ergebnis bin ich moralisch, aber auch politisch und ökonomisch
von den Wirkungsmöglichkeiten der Kirchen enttäuscht geblieben.
Während des Vierteljahrhunderts nach meiner Kanzlerschaft habe
ich vieles dazugelernt und vieles gelesen. Dabei habe ich ein Weniges über
andere Religionen und ein Weniges über mir bis dahin nicht geläufige
Philosophien hinzugelernt. Diese Bereicherung hat meine religiöse
Toleranz verstärkt; sie hat zugleich meine Distanz zum Christentum
vergrößert. Gleichwohl nenne ich mich einen Christen und
bleibe in der Kirche, weil sie Gegengewichte setzt gegen moralischen
Verfall und weil sie vielen Menschen Halt bietet.
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III.
Was mich bis heute bei der Berufung auf den christlichen Gott immer wieder
stört – sowohl bei manchen Kirchenleuten als auch bei
manchen Politikern – , das ist die Tendenz zur Ausschließlichkeit,
die wir im Christentum antreffen – und ebenso auch in anderen
religiösen Bekenntnissen: Du hast unrecht, ich aber bin erleuchtet,
meine Überzeugungen und meine Ziele sind gottgefällig.
Mir ist seit langem klar geworden: Unsere unterschiedlichen Religionen
und Weltanschauungen müssen uns nicht hindern, zum Besten aller
zusammenzuarbeiten; denn tatsächlich liegen unsere moralischen
Werte nahe beieinander. Friede unter uns ist möglich, allerdings
müssen wir den Frieden immer wieder aufs Neue herstellen und »stiften«,
wie Kant gesagt hat.
Dem Ziel des Friedens dient es nicht, wenn die Gläubigen und
die Priester einer Religion versuchen, die Gläubigen einer anderen
Religion zu bekehren und zu missionieren. Deshalb stehe ich dem Grundanliegen
der Mission des Glaubens mit tiefer Skepsis gegenüber. Dabei spielt
besonders mein Geschichtswissen eine Rolle – ich meine den Umstand,
dass sowohl das Christentum als auch der Islam über Jahrhunderte
durch das Schwert, durch Eroberung und Unterwerfung ausgebreitet worden
sind, nicht aber durch Zeugnis, Überzeugung und Einsicht. Die
Politiker des Mittelalters, also die Herzöge und Könige,
die Kalifen und die Päpste haben sich den religiösen Missionsgedanken
angeeignet und ihn zum Instrument der Ausdehnung ihrer Macht umfunktioniert – und
Tausende und Hunderttausende von Gläubigen haben sich willig umfunktionieren
lassen.
So sind zum Beispiel die Kreuzzüge im Namen Christi, mit der Bibel
in der linken, aber mit dem Schwert in der rechten Hand in meiner Sicht
tatsächlich Eroberungskriege gewesen. Wenn in der Neuzeit die
Spanier und Portugiesen, die Engländer, Holländer oder Franzosen
und zum Schluss auch noch die Deutschen sich jeder mit Gewalt große
Teile Amerikas, Afrikas und Asiens angeeignet haben, so ist auch die
Kolonisierung dieser fremden Kontinente zwar im Bewusstsein der eigenen
moralischen und religiösen Überlegenheit geschehen. Jedoch
mit dem Christentum hatte die Errichtung der Kolonialreiche sehr wenig
zu tun, vielmehr ging es um Macht und egozentrisches Interesse. Oder
nehmen Sie die reconquista auf der iberischen Halbinsel: Es ging nicht
allein um den Sieg des Christentums, sondern es ging im Kern um die
Macht der katholischen Könige Ferdinand und Isabella. Wenn heute
auf indischem Boden Hindus und Muslime einander bekämpfen oder
wenn im Mittleren Osten sunnitische und schiitische Muslime einander
bekämpfen, so geht es abermals im Kern um Macht und Herrschaft.
Die Religionen und ihre Priester werden dafür benutzt, weil sie
die Menschenmassen beeinflussen können – und sie lassen
sich benutzen.
Heute beunruhigt es mich sehr, dass zu Beginn des 21. Jahrhunderts
die Gefahr eines weltweit religiös motivierten oder auch religiös
verbrämten »clash of civilizations« durchaus real
geworden ist. Das ist keine intellektuelle Spielerei, die Gefahr ist
wirklich gegeben. An manchen Orten der heutigen Welt vermischen sich
religiös verbrämte Herrschaftsmotive mit Empörung über
Armut und mit Neid auf den Wohlstand anderer. Religiöse Sendungsmotive
vermischen sich mit exzessiven Herrschaftsmotiven. Die abwägenden
und mäßigenden Stimmen der Vernunft haben es dort schwer,
Gehör zu finden. In ekstatisch aufgeregten Menschenmassen kann
ein Appell an die Vernunft des einzelnen überhaupt nicht gehört
werden. Ein Gleiches gilt dort, wo heutzutage mit nahezu religiöser
Inbrunst die durchaus ehrwürdigen westlichen Ideologien und Lehren
der Demokratie und der Menschenrechte mit militärischer Gewalt
ganz anders gewachsenen Kulturen oktroyiert werden sollen.
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IV.
Ich selbst habe aus all diesen Erfahrungen für mich eine klare Schlussfolgerung
gezogen: Misstraue jedem Politiker, jedem Regierungs- oder Staatschef,
der seine Religion zum Instrument seines Machtstrebens macht. Halte Abstand
von solchen Politikern, die ihre auf das Jenseits orientierte Religion
und ihre diesseitige Politik miteinander vermischen.
Diese Ermahnung gilt für die auswärtige Politik und für
die innere Politik gleicherweise. Sie gilt für den Bürger
ebenso wie für den Politiker. Vom Politiker müssen wir Respekt
und Toleranz gegenüber den Gläubigen anderer Religionen verlangen.
Wer als politischer Führer dazu nicht fähig ist, den muss
man als Gefahr für den Frieden ansehen – für den Frieden
im Innern unseres Staates wie für den Frieden nach außen.
Es ist eine Tragödie, dass auf allen Seiten die Rabbiner, die
Priester, Pastoren und Bischöfe, die Mullahs und Ayatollahs uns
Laien jede Kenntnis der anderen Religionen weitgehend vorenthalten
haben. Sie haben uns im Gegenteil vielfältig gelehrt, über
die anderen Religionen ablehnend und sogar abfällig zu denken.
So bin ich zum Beispiel aufgewachsen und viele von Ihnen auch. Wer
aber Frieden zwischen den Religionen will, der sollte religiöse
Toleranz und Respekt predigen. Respekt gegenüber dem anderen setzt
ein Minimum an Kenntnis des anderen voraus. Ich bin schon lange überzeugt,
dass – über die drei abrahamischen Religionen hinaus – ebenso
der Hinduismus, der Buddhismus oder der Schintoismus mit Recht gleichen
Respekt und gleiche Toleranz verlangen.
Wegen dieser Überzeugung habe ich die Chicagoer »Erklärung
zum Weltethos« des Parlaments der Weltreligionen nicht nur als
wünschenswert empfunden, sondern als dringend notwendig begrüßt.
Auf dem Boden der gleichen Grundhaltung hat der InterAction Council
der ehemaligen Staats- und Regierungschefs heute vor zehn Jahren dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen den Entwurf einer »Universal
Declaration of Human Responsibilities« zugeleitet. Unser Text,
mit der Hilfe von Vertretern aller großen Religionen geschrieben,
enthält die fundamentalen Prinzipien der Humanität. Ich möchte
an dieser Stelle besonders Hans Küng für seine Mitarbeit
danken. Zugleich erinnere ich mich dankbar an die Beiträge des
verstorbenen Wiener Kardinals Franz König.
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V.
Ich habe allerdings auch verstanden, dass vor zweieinhalbtausend Jahren
einige der grundlegenden Lehrer der Menschheit, Sokrates und Aristoteles
oder Konfuzius und Menzius, keiner Religion bedurften, auch wenn
sie ihr aus Gründen der Opportunität, mehr am Rande ihrer
Arbeit, Lippendienst geleistet haben. Nach allem, was wir von ihnen
wissen, hat Sokrates seine Philosophie und hat Konfuzius seine Ethik
allein auf die Anstrengung der Vernunft gegründet – nicht
auf Gott oder auf mehrere Götter; all ihre Lehre hatte keine
Religion zur Grundlage. Gleichwohl sind beide bis auf den heutigen
Tag zu Leuchttürmen für Abermillionen Menschen geworden.
Ohne Sokrates kein Platon – vielleicht auch kein Immanuel Kant
und kein Karl Popper. Ohne Konfuzius und ohne den Konfuzianismus
sind die in der Weltgeschichte einmalig lange Lebensdauer und die
Vitalität der chinesischen Kultur und des Reiches der Mitte
schwer vorstellbar.
Mir kommt es hier auf eine wichtige Erfahrung an: Offenbar sind herausragende
Erkenntnisse, wissenschaftliche Leistungen und so auch ethische und
politische Lehren durchaus auch dann möglich, wenn der Urheber
sich nicht an einen Gott, an einen Propheten, an eine heilige Schrift
oder an eine bestimmte Religion gebunden weiß, sondern lediglich
seiner Vernunft verpflichtet ist. Dies gilt ebenso für sozialökonomische
und politische Leistungen. Allerdings hat es die europäisch-nordamerikanische
Aufklärung mehrere Jahrhunderte der Anstrengung und des Kampfes
gekostet, dieser Erfahrung in unserem Teil der Welt zum Durchbruch
zu verhelfen. Dabei ist das Wort »Durchbruch« gerechtfertigt
bezüglich der Wissenschaft, der Technologie und der Wirtschaft.
Bezüglich der Politik dagegen gilt das Wort vom »Durchbruch« der
Aufklärung leider nur eingeschränkt. Denn ob zum Beispiel
Wilhelm II. sich selbst als Monarch »von Gottes Gnaden« interpretierte,
ob ein amerikanischer Präsident sich auf Gott beruft oder ob heute
Politiker sich mit ihrer Politik auf christliche Werte berufen: Sie
empfinden sich religiös als Christen gebunden. Einige empfinden
sich klar und deutlich als in christlicher religiöser Verantwortung
stehend, andere empfinden diese Verantwortung nur relativ undeutlich – so
wie heute wohl die meisten Deutschen auch. Denn inzwischen haben sich
viele Deutsche vom Christentum gelöst, viele haben ihre Kirche
verlassen; manche haben sich auch von Gott gelöst – und
sind gleichwohl gute Menschen und gute Nachbarn.
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VI.
Die allermeisten Deutschen teilen heute einige wichtige, sie bindende
politische Grundüberzeugungen. Ich meine vornehmlich die Bindung
an die unveräußerlichen Menschenrechte und an das Prinzip
der Demokratie. Diese innere Bindung ist offenbar unabhängig
vom eigenen Glauben oder Nicht-Glauben, auch unabhängig davon,
dass beide Prinzipien in den christlichen Bekenntnissen nicht enthalten
sind.
Nicht allein das Christentum, auch die anderen Weltreligionen und
ihre heiligen Bücher haben ihren Gläubigen weit überwiegend
Gebote und Pflichten auferlegt, während die Rechte der einzelnen
Person in den heiligen Büchern kaum jemals vorkommen. Unser Grundgesetz
dagegen spricht in seinen ersten zwanzig Artikeln fast ausschließlich
von den verfassungsfesten Rechten des einzelnen Bürgers; während
seine Verantwortlichkeit oder seine Pflichten nur an einer einzigen
Stelle vorkommen, und die ist nachträglich eingefügt. Unser
Grundrechtskatalog war eine gesunde Reaktion auf die extreme Beseitigung
der Freiheit des einzelnen Menschen unter der Nazi-Herrschaft. Er ist
nicht auf christlichen oder auf anderen religiösen Lehren aufgebaut,
sondern allein auf dem einzigen in unserer Verfassung deutlich und
klar ausgesprochenen Grundwert der »unantastbaren Würde« des
Menschen.
Wenn im gleichen Atemzug, im gleichen Artikel 1 Gesetzgebung, Exekutive
und Justiz an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden
worden sind, so bedeutet das auch die Bindung aller Politiker, seien
sie Gesetzgeber, Regierende oder Verwaltende; sei es im Bund, in den
Ländern oder den Kommunen. Dabei haben Politiker große Spielräume;
denn das Grundgesetz erlaubt gleichermaßen gute oder erfolgreiche
Politik wie auch miserable oder erfolglose Politik. Schlechte Politik
ist nicht grundgesetzwidrig, sie ist nur schlecht. Deshalb brauchen
wir nicht allein den Verfassungsgehorsam der Gesetzgebenden und der
Regierenden, nicht nur zweitens deren Kontrolle durch das Verfassungsgericht,
sondern wir brauchen drittens und vor allem die Kontrolle der Politik
durch die wählenden Bürger und durch ihre öffentliche
Meinung.
Natürlich erliegen Politiker Irrtümern, natürlich machen
sie Fehler. Sie sind ja all den gleichen menschlichen Schwächen
unterworfen wie jeder andere Bürger und wie die öffentliche
und veröffentlichte Meinung auch. Bisweilen sind Politiker zu
spontaner Entscheidung genötigt; zumeist aber haben sie genug
Zeit und ausreichende Möglichkeiten, Rat von mehreren Seiten einzuholen,
die verfügbaren Alternativen und ihre vorhersehbaren Folgen abzuwägen,
ehe sie eine Entscheidung fällen. Je mehr der Politiker sich von
einer fixierten Theorie oder Ideologie leiten lässt, je mehr vom
Machtinteresse seiner Partei, je weniger er im Einzelfall alle erkennbaren
Faktoren und alle Entscheidungsfolgen abwägt, um so größer
die Gefahr von Irrtümern, von Fehlern und Fehlschlägen. Bei
einem spontan notwendigen Entschluss ist dieses Risiko besonders hoch.
In jedem Fall trifft den Politiker die Verantwortung für die Folgen – und
oft genug kann die Verantwortung durchaus bedrückend sein. In
vielen Fällen finden Politiker weder Entscheidungshilfen im Grundgesetz,
in ihrer Religion, in einer Philosophie oder Theorie; sondern sie sind
allein angewiesen auf ihre eigene Vernunft und ihre eigene Urteilskraft,
und auf ihr eigenes Gewissen.
Deshalb hat Max Weber in seinem immer noch lesenswerten Vortrag des
Jahres 1919 über »Politik als Beruf« etwas zu pauschal
vom »Augenmaß« des Politikers gesprochen. Er hat
hinzugefügt, der Politiker müsse »für die Folgen
seines Handelns aufkommen«. Tatsächlich, so denke ich, müssen
nicht nur ganz allgemein die Folgen, sondern ausdrücklich auch
die ungewollten Folgen, auch die in Kauf genommenen oder nicht vorhergesehenen
Nebenwirkungen gerechtfertigt sein; die Ziele seines Handelns müssen
moralisch gerechtfertigt sein. Sie müssen verantwortet werden
können. Die Ziele seines Handelns müssen gerechtfertigt sein,
seine Mittel müssen ethisch gerechtfertigt sein. Bei einer unvermeidlich
notwendigen Spontan-Entscheidung muss dafür das »Augenmaß« ausreichen.
Wenn dagegen Zeit zur Abwägung verfügbar ist, dann sind sorgfältige
Analyse und Durchdenken geboten. Diese Maxime gilt nicht allein für
eine Entscheidung im dramatischen Extremfall, sondern ebenso für
die ganz normale alltägliche Gesetzgebung etwa im Felde der Steuer-
oder der Arbeitsmarktpolitik; sie gilt ebenso für die Entscheidung über
ein neues Kraftwerk oder eine neue Autobahn. Diese Maxime gilt ohne
jede Einschränkung.
Mit einem anderen Wort: Ohne die vorangehende Anstrengung seiner Vernunft
kann der Politiker sein Handeln und dessen Folgen nicht im Gewissen
verantworten. Eine gute Absicht allein oder eine lautere Gesinnung
allein kann ihn von seiner Verantwortung nicht entlasten. Deshalb habe
ich Max Webers Wort von der Notwendigkeit der Verantwortungsethik im
Gegensatz zur Gesinnungsethik immer als gültig empfunden.
Dabei wissen wir aber, dass viele aus Motiven ihrer Gesinnung in die
Politik gehen, nicht aus Vernunftgründen. Wir müssen ebenso
einräumen, dass manche innenpolitische und ebenso manche außenpolitische
Entscheidung aus der Gesinnung entspringt – und nicht aus rationaler
Abwägung. Und wir täuschen uns hoffentlich nicht darüber,
dass auch ein großer Anteil der wählenden Bürger und
Bürgerinnen ihre politische Wahlentscheidung vornehmlich aus Motiven
der Gesinnung trifft – und aus Regungen ihrer gegenwärtigen
psychischen Stimmung.
Gleichwohl habe ich die Einsicht in die grundlegende Bedeutung der
beiden Elemente politischer Entscheidung – Vernunft und Gewissen – seit
langen Jahrzehnten in Wort und Schrift vertreten.
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VII.
Ich muss aber hinzufügen: So einfach und so unzweideutig, wie dieses
Fazit sich anhört oder sich liest, so einfach ist es in der demokratischen
Wirklichkeit nicht. Denn es ist in einer demokratisch verfassten Staatsordnung
de facto die Ausnahme, wenn ein einzelner allein eine politische Entscheidung
trifft. In der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle entscheidet
nicht ein einzelner, sondern vielmehr eine Mehrheit von Personen. Dies
gilt ohne Ausnahme zum Beispiel für jegliche Gesetzgebung.
Damit im Parlament eine Gesetzgebungsmehrheit zustande kommt, müssen
mehrere hundert Personen sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Eine
relativ unwichtige Materie kann zugleich kompliziert oder schwer zugänglich
sein, zum Beispiel in der Steuergesetzgebung. In solchen Fällen
verlässt man sich dann leicht auf die anerkannten Experten oder
auf die anerkannten Führungspersonen der eigenen Fraktion. Es
gibt aber viele Fälle, und es gibt wichtige Materien, in denen
manche Abgeordnete in einem oder in mehreren Punkten zunächst
andere, wohl begründete Meinungen haben. Um ihnen die Zustimmung
zu ermöglichen, muss man ihnen entgegenkommen.
Mit einem anderen Wort: Gesetzgebung und Entscheidung durch eine Parlamentsmehrheit
setzt bei den vielen einzelnen die Fähigkeit und den Willen zum
Kompromiss voraus! Ohne Kompromiss kann kein Konsensus einer Mehrheit
zustande kommen. Wer den Kompromiss prinzipiell nicht kann oder nicht
will, der ist zur demokratischen Gesetzgebung nicht zu gebrauchen.
Allerdings ist mit dem Kompromiss oft ein Verlust an Stringenz und
Konsequenz des politischen Handelns verknüpft. Solchen Verlust
muss der demokratische Abgeordnete willig in Kauf nehmen. Das gehört
ins Stammbuch der deutschen Idealisten geschrieben.
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VIII.
Kompromisse sind desgleichen in der auswärtigen Politik immer wieder
notwendig, um den Frieden zwischen den Staaten zu wahren. Ein nationaler
sacro egoismo, wie ihn die Regierung der USA zurzeit pflegt, kann auf
Dauer nicht friedlich funktionieren.
Allerdings hat das Ideal des Friedens – seit Alexander oder
Caesar, seit Dschingis Khan, Pizarro oder Napoleon bis hin zu Hitler
und Stalin – über Jahrtausende hinweg in der Praxis der
auswärtigen Politik nur ganz selten eine entscheidende Rolle gespielt.
Und heute noch heißt Alexander bei uns »der Große«.
Ebenso wenig hat das Ideal des Friedens in der theoretischen Staatsethik
oder in der philosophischen Durchdringung der Politik eine entscheidende
Rolle gespielt. Im Gegenteil: Seit Jahrtausenden und noch in der Neuzeit
von Machiavelli bis zu Clausewitz galt der Krieg als quasi selbstverständliches
Element der Politik.
Erst im Zuge der europäischen Aufklärung haben einige wenige
Autoren – so zum Beispiel der Niederländer Hugo de Groot
oder der Deutsche Immanuel Kant – den Frieden zum erstrebenswerten
politischen Ideal erhoben. Aber noch während des ganzen neunzehnten
Jahrhunderts ist Krieg für die europäischen Großstaaten
eine Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln geblieben – und
abermals im zwanzigsten Jahrhundert. Dann erst hat das entsetzliche
Elend der beiden Weltkriege endlich dazu geführt, dass das in
den Volksmassen längst vorhandene Bewusstsein vom Krieg als einem
zu vermeidenden Kardinalübel der Menschheit sich auch führenden
Politikern in West und Ost mitgeteilt hat. Der Versuch des Genfer Völkerbundes,
später die Begründung der bis heute wirksamen Vereinten Nationen
bezeugen das; ebenso die auf Gleichgewicht zielenden Rüstungsbegrenzungsverträge
zwischen den USA und der Sowjetunion; ebenso die Begründung der
europäischen Integration seit den 1950er Jahren.
Auch die Bonner Ostpolitik gegenüber Moskau, Warschau und Prag
war ein denkwürdiges Beispiel für ein entscheidendes Element
jeder Friedenspolitik: Wer als Staatsmann dem Frieden dienen will,
der muss mit dem Staatsmann auf der Gegenseite reden – das heißt:
er muss mit dem Feind von gestern oder mit dem möglichen Feind
von morgen reden – und er muss ihm zuhören und ihm antworten!
Reden, Zuhören und wenn möglich einen Kompromiss schließen!
Ein anderes Beispiel war die Schlusserklärung der Konferenz für
Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) 1975 in Helsinki, die ein friedensdienlicher
Kompromiss gewesen ist: Die Sowjetunion erhielt die Unterschriften
der westlichen Staatsmänner unter die Festschreibung der Staatsgrenzen
im Osten Europas, und der Westen erhielt die Unterschriften der kommunistischen
Staatschefs unter die Menschenrechte (in Gestalt des nachmalig berühmt
gewordenen Korb III der KSZE). Ein Kompromiss: beide Seiten bekamen
etwas Wichtiges und mussten zugleich etwas unterschreiben, was ihnen
zuwider war. Der Zusammenbruch der Sowjetunion anderthalb Jahrzehnte
später war dann nicht eine Folge militärischer Gewalt von
außen – Gott sei Dank! –, sondern es war vielmehr
eine im Innern sich vollziehende Implosion eines Systems, das seine
Kräfte weit überdehnt hatte.
Ein umgekehrtes, negatives Beispiel geben die seit Jahrzehnten wiederkehrenden
Kriege und Gewalttaten zwischen dem Staate Israel und seinen palästinensischen
und arabischen Nachbarn. Wenn beide Seiten nicht miteinander reden,
so bleiben zwangsläufig Kompromiss und Frieden eine illusionäre
Hoffnung und nichts weiter.
Seit 1945 verbietet das Völkerrecht in Gestalt der Satzung der
Vereinten Nationen jede gewaltsame Einmischung von außen in die
Angelegenheiten eines Staates; allein der Sicherheitsrat darf eine
Ausnahme von dieser Grundregel beschließen. Mir will es heute
dringend nötig erscheinen, die Politiker an diese Grundregel zu
erinnern. Denn zum Beispiel die militärische Intervention im Irak,
noch dazu lügenhaft begründet, ist eindeutig ein Verstoß gegen
das Prinzip der Nichteinmischung, ein eklatanter Verstoß gegen
die Satzung der Vereinten Nationen. Politiker vieler Nationen sind
an diesem Verstoß mitschuldig. Ebenso tragen Politiker vieler
Nationen (darunter auch deutsche) Mitverantwortung für völkerrechtswidrige
Interventionen aus »humanitären« Gründen. So
sind seit fast einem Jahrzehnt auf dem Balkan gewaltsame Interessenkonflikte
auf westlicher Seite mit einem humanitären Mantel bekleidet worden
(einschließlich der Bomben auf Belgrad).
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IX.
Ich will aber die außenpolitische Abschweifung verlassen und zum
innenpolitischen und zum parlamentarischen Kompromiss zurückkehren.
Die Massenmedien, die in unserer offenen Gesellschaft weitgehend die öffentliche
Meinung prägen, sprechen von politischen Kompromissen bisweilen
als von »Kuhhandel« oder auch von »faulen« Kompromissen,
bisweilen entrüsten sie sich über angeblich unmoralische Fraktionsdisziplin.
Zwar ist es einerseits gut und nützlich, wenn die Medien den Meinungsbildungsprozess
immer wieder kritisch durchleuchten. Gleichwohl bleibt aber der Satz
von der demokratischen Notwendigkeit des Kompromisses richtig. Denn eine
gesetzgebende Körperschaft, in der jedes einzelne Mitglied unabdingbar
auf seiner individuellen Meinung beharrte, würde den Staat ins Chaos
fallen lassen. Ähnlich würde eine Regierung regierungsunfähig
werden, wenn jedes einzelne Mitglied unabdingbar auf seinem individuellen
Urteil beharrte. Das weiß auch jeder Minister einer Regierung oder
jedes Mitglied einer Parlamentsfraktion. Jeder demokratische Politiker
weiß, er muss Kompromisse eingehen. Ohne das Prinzip des Kompromisses
ist das Prinzip der Demokratie nicht möglich. Das steht auch in
keinem Lehrbuch, sollte aber da stehen.
Tatsächlich gibt es aber auch üble Kompromisse – zum
Beispiel zu Lasten Dritter oder zu Lasten einer späteren Zukunft.
Es gibt unzureichende Kompromisse, die das vorliegende Problem nicht
lösen, sondern nur den Anschein hervorrufen, als ob sie es lösen.
So steht also der notwendigen Tugend des Kompromisses die Versuchung
zum bloßen Opportunismus gegenüber. Die Versuchung zum opportunistischen
Kompromiss mit der öffentlichen Meinung oder mit Teilen der öffentlichen
Meinung kehrt alltäglich wieder! Deshalb bleibt eben auch der
kompromisswillige Politiker auf sein persönliches Gewissen angewiesen.
Es gibt Kompromisse, die ein Politiker nicht eingehen darf, weil sein
Gewissen widerspricht. In solchem Falle bleibt ihm nur der offene Dissens,
in manchen Fällen bleibt nur der Rücktritt oder der Verlust
des Mandats. Eine Verletzung des eigenen Gewissens untergräbt
Anstand und Moral – und das Vertrauen anderer in die Integrität
der eigenen Person.
Es gibt aber auch den Gewissensirrtum. Die eigene Ratio kann sich
irren, so kann auch das eigene Gewissen irren. In solchem Fall ist
ein moralischer Vorwurf nicht gerechtfertigt, gleichwohl kann daraus
ein schwerer Schaden entstehen. Wenn in solchem Falle der Politiker
später seinen Irrtum erkennt, so kommt er vor die Frage, ob er
den Irrtum und die Wahrheit eingestehen soll oder ob er drüber
hinweg pfuschen darf. In solcher Lage verhalten sich die meisten Politiker, ähnlich
wie die meisten hier im Saal, allzu menschlich: Uns allen fällt
es ganz schwer, einen eigenen Gewissensirrtum und die Wahrheit über
uns selbst öffentlich hörbar einzuräumen.
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X.
Die Frage nach der Wahrheit kann mit der Leidenschaft kontrastieren,
welche nach Max Weber eine der drei hervorragenden Eigenschaften
des Politikers ist. Die Frage nach der Wahrheit kann auch kontrastieren
mit der notwendigen Fähigkeit zur Rhetorik – ein Politiker,
der nicht reden kann, ist kein Politiker – , die schon vor
zweieinhalb Jahrtausenden im demokratisch verfassten Athen als eine
der allerwichtigsten Künste angesehen war – und die in
der heutigen Fernsehgesellschaft eher noch wichtiger geworden ist.
Wer gewählt werden will, der muss den Wählern seine Absichten,
sein Programm vortragen. Dabei ist er in der Gefahr, mehr zu versprechen,
als er später erfüllen kann, zumal er dem Fernsehpublikum
sympathisch erscheinen will. Jeder Wahlkämpfer ist der Versuchung
zur Übertreibung ausgesetzt. Der Wettbewerb um Ansehen, vor
allem um die Sympathie des Fernsehpublikums, hat diese Versuchung
im Vergleich zur früheren zeitungslesenden Gesellschaft noch
verstärkt.
Die moderne Massendemokratie ist, wie ähnlich Winston Churchill
gesagt hat, für uns tatsächlich zwar die bei weitem beste
Regierungsform – verglichen mit allen anderen, die wir früher
erlebt haben –, aber sie ist keineswegs ideal. Sie ist zwangsläufig
mit großen Versuchungen behaftet, mit Irrtümern und mit
Defiziten.
Entscheidend bleibt das Positivum, dass die Regierten ihre Regierung
ohne Gewalt und Blutvergießen auswechseln können und dass
deswegen die Regierenden und ihre sie tragende Parlamentsmehrheit sich
vor den Regierten verantworten müssen.
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XI.
Neben Leidenschaft und Augenmaß sei das Verantwortungsbewusstsein
die dritte kennzeichnende Eigenschaft des Politikers, so hatte Max Weber
gemeint. Bleibt die Frage: Verantwortung gegenüber wem? In dem Wort »Verantwortung« steckt
das Wort »Antwort«: wem muss er antworten? Für mich
ist nicht das wählende Volk die letzte Instanz, vor der ein Politiker
sich zu verantworten hat. Denn die Wähler treffen nur eine sehr
pauschale Tendenz-Entscheidung; und oft entscheiden sie nach Gefühl
und Wellenschlag. Gleichwohl muss ihre Mehrheitsentscheidung den Gehorsam
der Politiker verlangen.
Für mich bleibt das eigene Gewissen die oberste Instanz. Dabei
weiß ich: Über das Gewissen gibt es mancherlei theologische
und philosophische Meinungen. Das Wort kam schon bei den Griechen und
Römern vor. Später haben Paulus und andere Theologen damit
das Bewusstsein des Menschen von Gott gemeint und von der von Gott
gewollten Ordnung, zugleich das Bewusstsein von der Sündhaftigkeit
jeder Verletzung dieser Ordnung. Manche Christen sprechen von der »Stimme
Gottes im Menschen«. Bei meinem Freund Richard Schröder
habe ich gelesen, dass unser Verständnis des Gewissens aus der
Begegnung des biblischen Denkens mit der Welt des Hellenismus hervorgegangen
ist. Immanuel Kant allerdings hat sein Leben lang über die Grundwerte
seines Gewissens nachgedacht, ohne dass die Religion dabei eine Rolle
spielte. Kant hat das Gewissen als »das Bewusstsein eines inneren
Gerichtshofes im Menschen« bezeichnet.
Ob man aber das Gewissen aus der Vernunft des Menschen herleitet oder
ob von Gott – jedenfalls gibt es wenig Zweifel an der Tatsache
des menschlichen Gewissens. Ob einer Christ oder Muslim oder Jude ist,
ob er Agnostiker oder Freidenker ist, jeder Mensch hat ein Gewissen.
Etwas leiser will ich hinzufügen: Wir alle haben schon einmal
gegen unser Gewissen verstoßen; wir wissen, dass wir ein Gewissen
haben, es hat sich schon mal gemeldet. Wir alle haben schon »mit
einem schlechten Gewissen« weiterleben müssen. Natürlich
ist diese allzu menschliche Schwäche ebenso dem Politiker eigen.
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XII.
Ich habe versucht, Ihnen aus drei Jahrzehnten der Erfahrung eines Berufspolitikers
einige wenige Einsichten darzulegen. Natürlich waren das nur
sehr eingeschränkte Ausschnitte aus der vielfältigen Wirklichkeit.
Am Schluss liegt mir eine doppelte Einsicht am Herzen: Nämlich
erstens, dass unsere offene Gesellschaft und unsere Demokratie mit
vielen Unvollkommenheiten und Defiziten behaftet sind und dass alle
Politiker von allzu menschlichen Schwächen gekennzeichnet bleiben.
Es wäre ein gefährlicher Irrtum, unsere real existierende
Demokratie zum reinen Ideal zu erheben. Das ist sie nicht. Aber zweitens:
Gleichwohl haben wir Deutschen – unserer katastrophalen Geschichte
wegen – allen Grund, mit Zähigkeit an der Demokratie festzuhalten,
sie immer wieder zu erneuern und immer wieder ihren Feinden tapfer
entgegenzutreten. Nur wenn wir darin einig sind, nur dann behält
unsere Nationalhymne von »Einigkeit und Recht und Freiheit« ihre
Berechtigung.
Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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