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Erklärung zum Weltethos Menschenpflichten-Erklärung Erste Konferenz über Weltethos und traditionelle chinesische Ethik, Beijing Erste Konferenz über Weltethos und traditionelle indische Ethik, Neu Delhi |
| Erklärung
zum Weltethos |
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| Menschenpflichten-Erklärung |
Der vorliegende Entwurf einer allgemeinen Erklärung menschlicher
Pflichten versucht Freiheit und Verantwortung in ein Gleichgewicht zu
bringen und ein Umdenken zu bewirken, von der Freiheit der Indifferenz
hin zur Freiheit des Engagements. Die Initiative für diesen Entwurf ist nicht nur ein Weg, Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht zu bringen, sondern auch ein Mittel, um Ideologien, Glaubensüberzeugungen und politische Ansichten zu versöhnen, die in der Vergangenheit für antagonistisch erachtet wurden. Der InterAction Council hat seit 1987 daran gearbeitet, einen Grundbestand
humaner ethischer Standards aufzustellen. Aber seine Arbeit beruht ihrerseits
auf der Weisheit religiöser Führer und Weiser durch all die
Jahrhunderte, die davor gewarnt haben, daß Freiheit ohne die Übernahme
von Verantwortung die Freiheit selbst zerstören kann. Wenn jedoch
Rechte und Pflichten ins Gleichgewicht gebracht sind, dann kann Freiheit
verstärkt und eine bessere Welt geschaffen werden. Der InterAction
Council empfiehlt diesen Entwurf der Erklärung Ihrer Prüfung
und Ihrer Unterstützung. Vgl. dazu auch das gleichnamige Piper-Taschenbuch, hrsg. von Helmut
Schmidt (München 1998) |
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt ist und Pflichten oder Verantwortlichkeiten (»responsibilities«) einschließt, da die Herrschaft des Rechts und die Förderung der Menschenrechte
abhängen von der Bereitschaft von Männern wie Frauen, gerecht
zu handeln, da globale Probleme globale Lösungen verlangen, was nur erreicht
werden kann durch von allen Kulturen und Gesellschaften beachtete Ideen,
Werte und Normen, da alle Menschen nach bestem Wissen und Vermögen eine Verantwortung
haben, sowohl vor Ort als auch global eine bessere Gesellschaftsordnung
zu fördern – ein Ziel, das mit Gesetzen, Vorschriften und
Konventionen allein nicht erreicht werden kann, da menschliche Bestrebungen für Fortschritt und Verbesserung nur verwirklicht werden können durch übereinstimmende Werte und Maßstäbe, die jederzeit für alle Menschen und Institutionen gelten, diese Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten. Sie soll ein
gemeinsamer Maßstab sein für alle Völker und Nationen,
mit dem Ziel, daß jedes Individuum und jede gesellschaftliche Einrichtung,
dieser Erklärung stets eingedenk, zum Fortschritt der Gemeinschaften
und zur Aufklärung all ihrer Mitglieder beitragen mögen. Fundamentale Prinzipien für Humanität Artikel 1 Jede Person, gleich welchen Geschlechts, welcher ethnischen Herkunft,
welchen sozialen Status, welcher politischen Überzeugung, welcher
Sprache, welchen Alters, welcher Nationalität oder Religion, hat
die Pflicht, alle Menschen menschlich zu behandeln. Artikel 2 Keine Person soll unmenschliches Verhalten, welcher Art auch immer,
unterstützen, vielmehr haben alle Menschen die Pflicht, sich für
die Würde und die Selbstachtung aller anderen Menschen einzusetzen. Artikel 3 Keine Person, keine Gruppe oder Organisation, kein Staat, keine Armee
oder Polizei steht jenseits von Gut und Böse; sie alle unterstehen
moralischen Maßstäben. Jeder Mensch hat die Pflicht, unter
allen Umständen Gutes zu fördern und Böses zu meiden. Artikel 4 Alle Menschen, begabt mit Vernunft und Gewissen, müssen im Geist
der Solidarität Verantwortung übernehmen gegenüber jedem
und allen, Familien und Gemeinschaften, Rassen, Nationen und Religionen:
Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem anderen
zu. Artikel 5 Jede Person hat die Pflicht, Leben zu achten. Niemand hat das Recht,
eine andere menschliche Person zu verletzen, zu foltern oder zu töten.
Dies schließt das Recht auf gerechtfertigte Selbstverteidigung
von Individuen und Gemeinschaften nicht aus. Artikel 6 Streitigkeiten zwischen Staaten, Gruppen oder Individuen sollen ohne
Gewalt ausgetragen werden. Keine Regierung darf Akte des Völkermords
oder des Terrorismus tolerieren oder sich daran beteiligen, noch darf
sie Frauen, Kinder oder irgendwelche andere zivile Personen als Mittel
zur Kriegführung mißbrauchen. Jeder Bürger und öffentliche
Verantwortungsträger hat die Pflicht, auf friedliche, gewaltfreie
Weise zu handeln. Artikel 7 Jede Person ist unendlich kostbar und muß unbedingt geschützt
werden. Schutz verlangen auch die Tiere und die natürliche Umwelt.
Alle Menschen haben die Pflicht, Luft, Wasser und Boden um der gegenwärtigen
Bewohner und der zukünftigen Generationen willen zu schützen. Artikel 8 Jede Person hat die Pflicht, sich integer, ehrlich und fair zu verhalten.
Keine Person oder Gruppe soll irgend eine andere Person oder Gruppe ihres
Besitzes berauben oder ihn willkürlich wegnehmen. Artikel 9 Alle Menschen, denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben die
Pflicht, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung,
Unwissenheit und Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen überall
auf der Welt eine nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle
Menschen Würde, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Artikel 10 Alle Menschen haben die Pflicht, ihre Fähigkeiten durch Fleiß und
Anstrengung zu entwickeln; sie sollen gleichen Zugang zu Ausbildung und
sinnvoller Arbeit haben. Jeder soll den Bedürftigen, Benachteiligten,
Behinderten und den Opfern von Diskriminierung Unterstützung zukommen
lassen. Artikel 11 Alles Eigentum und aller Reichtum müssen in Übereinstimmung
mit der Gerechtigkeit und zum Fortschritt der Menschheit verantwortungsvoll
verwendet werden. Wirtschaftliche und politische Macht darf nicht als
Mittel zur Herrschaft eingesetzt werden, sondern im Dienst wirtschaftlicher
Gerechtigkeit und sozialer Ordnung. Artikel 12 Jeder Mensch hat die Pflicht, wahrhaftig zu reden und zu handeln. Niemand,
wie hoch oder mächtig auch immer, darf lügen. Das Recht auf
Privatsphäre und auf persönliche oder berufliche Vertraulichkeit
muß respektiert werden. Niemand ist verpflichtet, die volle Wahrheit
jedem zu jeder Zeit zu sagen. Artikel 13 Keine Politiker, Beamte, Wirtschaftsführer, Wissenschaftler, Schriftsteller
oder Künstler sind von allgemeinen ethischen Maßstäben
entbunden, noch sind es Ärzte, Juristen und andere Berufe, die Klienten
gegenüber besondere Pflichten haben. Berufsspezifische oder andersartige
Ethikkodizes sollen den Vorrang allgemeiner Maßstäbe wie etwa
Wahrhaftigkeit und Fairness widerspiegeln. Artikel 14 Die Freiheit der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren und
gesellschaftliche Einrichtungen wie Regierungsmaßnahmen zu kritisieren – was
für eine gerechte Gesellschaft wesentlich ist –, muß mit
Verantwortung und Umsicht gebraucht werden. Die Freiheit der Medien bringt
eine besondere Verantwortung für genaue und wahrheitsgemäße
Berichterstattung mit sich. Sensationsberichte, welche die menschliche
Person oder die Würde erniedrigen, müssen stets vermieden werden. Artikel 15 Während Religionsfreiheit garantiert sein muß, haben die
Repräsentanten der Religionen eine besondere Pflicht, Äußerungen
von Vorurteilen und diskriminierende Handlungen gegenüber Andersgläubigen
zu vermeiden. Sie sollen Haß, Fanatismus oder Glaubenskriege weder
anstiften noch legitimieren, vielmehr sollen sie Toleranz und gegenseitige
Achtung unter allen Menschen fördern. Artikel 16 Alle Männer und alle Frauen haben die Pflicht, einander Achtung
und Verständnis in ihrer Partnerschaft zu zeigen. Niemand soll eine
andere Person sexueller Ausbeutung oder Abhängigkeit unterwerfen.
Vielmehr sollen Geschlechtspartner die Verantwortung für die Sorge
um das Wohlergehen des anderen wahrnehmen. Artikel 17 Die Ehe erfordert – bei allen kulturellen und religiösen
Verschiedenheiten – Liebe, Treue und Vergebung, und sie soll zum
Ziel haben, Sicherheit und gegenseitige Unterstützung zu garantieren. Artikel 18 Vernünftige Familienplanung ist die Verantwortung eines jeden Paares.
Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern soll gegenseitige Liebe, Achtung,
Wertschätzung und Sorge widerspiegeln. Weder Eltern noch andere
Erwachsene sollen Kinder ausbeuten, mißbrauchen oder mißhandeln. Schluß Artikel 19 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich
daraus für den Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht
ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen,
welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung und der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte von 1948 angeführten Pflichten,
Rechte und Freiheiten abzielen. |
| Volltext der Menschenpflichtenerklärung
als pdf |
Aus: Helmut Schmidt (Hrsg.), |
Um unsere eigenen Ansichten über
die »Erklärung zum Weltethos« und die »Allgemeine
Erklärung der Menschenpflichten« aus der Sicht der chinesischen
Kultur zu formulieren und sie gemeinsam zu fördern, hielten wir – 24
mit ethischen, religiösen (konfuzianisch, taoistisch, buddhistisch
oder christlich), politischen, juristischen, ökonomischen, historischen,
philosophischen oder humanistischen Studien beschäftigte religiöse
und akademische Persönlichkeiten aus Beijing, Schanghai, Xian, Wuhan,
Guang Zhou, Shen Zhen, Hai Kou und Hongkong – im Da Jue Tempel
in Beijing vom 10. bis 12. September 1997 ein akademisches Symposion
ab und verabschiedeten folgende Erklärung: Angesichts des engen Zusammenhangs zwischen der globalen ethischen Krise
und der mannigfachen Not einzelner Menschen und zugleich unter Berücksichtigung
der weltweit auftretenden, mächtigen Bestrebungen, den Dialog zwischen
verschiedenen Religionen und das gegenseitiges Verständnis zwischen
unterschiedlichen ethnischen Gruppen zu fördern, bringen wir – aus
tiefstem Herzen und mit der aufrichtigen und ehrlichen Hoffnung, zur
Verbesserung der ethischen Situation Chinas und der Welt beizutragen – unsere
tiefempfundene Bewunderung zum Ausdruck für die langfristigen, unverminderten
Bemühungen und die ernsthafte Sorge um das Schicksal der Welt und
der Menschheit all der Autoren, Unterzeichner und späteren Förderern
des vom Parlament der Weltreligionen 1993 diskutierten Dokumentes »Erklärung
zum Weltethos«. Wir anerkennen: Die oben genannte Erklärung ist von immenser Bedeutung, weil sie – zu
einer Zeit, in welcher die Welt dringend zur Neugestaltung der Weltordnung
eine ethische Grundlage braucht – in all den schon bestehenden
ethnischen Kulturen und religiösen Traditionen das für die
individuelle menschliche Existenz notwendige, elementarste Ethos ausfindig
macht, bekräftigt und es entsprechend den derzeitigen Existenzbedingungen
noch einmal darlegt. Obwohl ursprünglich das Ergebnis eines während mehrerer internationaler
Treffen diskutierten Entwurfs einer »Erklärung zum Weltethos«,
war es von allergrößtem Wert, neben den religiösen auch
nicht religiöse Kreise in die Diskussion der oben genannten Erklärung
einzubeziehen und gleichzeitig über die grundlegenden ethischen
Elemente hinauszugreifen auf zusätzliche Elemente einer mittleren
ethischen Ebene. Die Nebeneinanderstellung der individuellen Pflichten und der individuellen
Rechte der Menschen in der vom InterAction Council vorgeschlagenen »Allgemeinen
Erklärung der Menschenpflichten« ist von größter
Bedeutung, da sie dem oft vernachlässigten Begriff der Verantwortung
sein notwendiges Gewicht gibt. 2. Hauptthemen der Diskussion Im Geist des Dialoges und grundsätzlicher Gleichberechtigung entwickelte sich unter den Teilnehmern eine lebhafte Diskussion und Auseinandersetzung über die zu diskutierenden Themen. Die Teilnehmer erörterten die Begriffe »traditionelle chinesische Ethik« und »globale Ethik«, und besondere Aufmerksamkeit wurde vor allem Begriffen wie »globales Ethos«, »Weltethos«, »universales Ethos«, »gemeinsames Weltethos« gewidmet im Hinblick auf ihre spezifische Bedeutungen und Grenzen, im besonderen Bezug auf die Lebensbedingungen des Individuums in der Gemeinschaft und die mögliche Gemeinschaftlichkeit der geforderten Verhaltensregeln. Die Beziehung von »traditioneller chinesischer Ethik« und
dem oben genannten »Weltethos« stand im Mittelpunkt der Konferenz.
Die Teilnehmer befaßten sich mit der Frage, inwiefern die traditionelle
chinesische Ethik einen Beitrag für ein Weltethos erbringen könnte.
Die traditionelle chinesische Ethik betont ganz und gar »Harmonie
in Verschiedenheit«; sie sieht in der Harmonie einen zentralen Wert
und die Basis des Beitrags der traditionellen chinesischen Ethik zum
Weltethos. Die Teilnehmer anerkannten als absolut notwendig, die kulturelle, ethnische
und soziale Herkunft eines jeden Menschen wie auch die Vielfalt und Unterschiede
der Individuen voll und ganz zu verstehen und zu respektieren. Es macht
geradezu das Wesensmerkmal des »Weltethos« aus, daß seine
Prämisse gerade diese Anerkennung und Annahme der Pluralität
ist, um so im Geist der Gleichberechtigung an Völker und Gemeinschaften
heranzutreten, die mit einem selber nicht übereinstimmen. Das verdeutlichen
neben anderen die fundamentalen Prinzipien der »Erklärung zum
Weltethos« wie »nicht töten«, »nicht stehlen«, »nicht
Ehebruch begehen«. Diese fundamentalen Prinzipien, die man als einen
bleibenden, nie geänderten Bestandteil in einer jeden Kultur oder
ethischen Tradition weitergab, wurden in jedem moralischen oder religiösen
Schrifttum auf überraschend identischer Art und Weise formuliert. Um also aus der Gesamtheit einstigen und gegenwärtigen menschlichen Lebens ein Weltethos zutage zu fördern, zu entwickeln und zu erstellen, erwogen die Teilnehmer, auf welche Art und Weise die chinesische Tradition nun tatsächlich ihre Beiträge dazu leisten kann. Der Reihe nach brachte man zur Sprache und diskutierte Begriffe wie tiando (»Weg des Himmels«), tianli (»Lehre, Gesetz des Himmels«), renci (Mitgefühl, Barmherzigkeit«), ren (»Mitmenschlichkeit«), minbaowuyu (»die Sorge um Menschen und Dinge«), shengsheng (»Lebenskraft«), zhongshu (»vergebende Treue«), zhongyong (»die goldene Mitte«), li (»Sinn für angemessene Umgangsformen«), xiao (»Pietät«), liangzhi (»Gewissen«), ceyin (»Mitgefühl«), zhichi (»Schamgefühl«), guiyi (»Sinn für Gerechtigkeit«), zhongxing (»Wichtigkeit des Tuns«) und andere mehr. Diese Begriffe könnten dazu dienen, der Formulierung des »Weltethos« eine chinesische Farbgebung zu verleihen, oder auch dem Geist und dem Wert des »Weltethos« eine noch höhere Autorität zu verleihen. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Wir glauben, daß die beiden, uralten chinesischen Lehren »Wer Mitmenschlichkeit übt, ist ein wahrer Mensch« (renzherenye) und »Was du nicht willst, das man dir tut, das tue auch keinem anderen« (zisuobuyu, wushiyuren) zwei Grundprinzipien des »Weltethos« zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus betonten die Teilnehmer, daß ein »Weltethos« ein offenes System sei; seine Vision ist ein Ausgangspunkt, und nicht ein Zielpunkt: Wir müssen uns weiterhin auf der Grundlage gegenseitiger Toleranz
und gegenseitigem Verstehen um Dialog und Verständigung bemühen. 3. Einige Hoffnungen Wir hoffen: • daß die Vision eines Weltethos zu voller Entfaltung, Verbreitung
und Verwirklichung gelange; sie möge der Errichtung einer moralischen
Ordnung für die regionalen wie internationalen Beziehungen aller
Völker und Nationen dienen; • daß die Vision eines »Weltethos« weitere Fortschritte
macht und die Standpunkte aufnimmt und angleicht – von Repräsentanten
aus den Religionen, der Politik, den Wissenschaften und all den anderen
Bereichen eines jeden Volkes und einer jeden Kultur; • daß die Vorstellung vom Weltethos und der individuellen
Pflichten zum gemeinsamen Bewußtsein aller Bürger, aller Organisationen
und aller Nationen wird, um so die ethische Situation Chinas wie der
Welt zu verbessern. Chen Shao-Ming · Deng Xiao-Mang · He Guang-Hu · He
Huai-Hong · He Yun · Huang Ke-Jiak · Jiang Qing · Li
Peng-Ye · Li Qiu-Ling · Liang Zhi-Ping · Liu Jun-Ning · Liu
Xiao-Feng · Qin Hui · Tang Yi-Jie · Wan Jun-Ren · Wang
Yan · Wang Zhi-Yuan · Yang Hui-Lin · Yang Xi-Nan · You
Xi-Lin · Yu Dun-Kang · Zhang Qing-Xiong · Zhang
Zhi-Yang · Zhuo Xin-Ming |
| Text der
Konferenz in Beijing als pdf |
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Über
50 Wissenschaftler und Aktivisten aus den verschiedenen Teilen Indiens
versammelten sich am India International Centre in New Delhi vom 23.–24.
November 1997 zu einer vom Dharma Pathishtan einberufenen Konsultation,
um eine indische Antwort zu formulieren auf die Erklärung zum Weltethos
des Parlamentes der Weltreligionen und auf die Allgemeine Erklärung
der Menschenpflichten, wie sie vom InterAction Council vorgeschlagen
wurde. Die Teilnehmer bejahten einmütig die Bedeutung und Weisheit
der beiden historischen Initiativen. Die Konsultation stellte fest, daß die
Erklärung der Menschen-rechte
sich in den letzten fünfzig Jahren als ein Segen erwiesen hat, insofern
sie einen objektiven und verpflichtenden Bezugsrahmen schuf, um repressive
Regime zu beurteilen und einzuschränken. Im Lichte des aufkommenden globalen Szenarios besteht eine drängende
Notwendigkeit, die Sorge um die Menschenrechte auszubalancieren mit einer
entsprechenden Betonung der Menschenpflichten, wenn wir die Grundlage
sichern wollen, um die Rechte selber für alle Menschen real und
bedeutungsvoll zu machen. Das ist in der Tat ein bedeutsames Charakteristikum
der indischen Verfassung, wie aus deren Artikel 51 deutlich hervorgeht.
Ein bemerkenswerter Vorzug der vom Parlament der Weltreligionen vorgelegten
Erklärung besteht darin, daß sie die globale Gemeinschaft – Erde,
Menschheit und Nationen zusammengesehen – in den Vordergrund stellt
und die bisher übliche selektive Akzentuierung von Teilaspekten
ausgleicht. Es ist höchst lobenswert, daß diese Erklärung
sich mutig auf das gemeinsame Erbe der Religionen gründet und die
Tendenz vermeidet, den verschiedenen religiösen Interessengruppen
dadurch gefällig zu sein, daß sie unterschiedliche Ideen aus
verschiedenen Religionen miteinander ausgleicht. Die vorgelegte Erklärung
ist, kurz gesagt, ein bedeutender Meilenstein unseres sich entwickelnden
globalen Bewußtseins und des erweiterten Sinns unserer universalen
gegenseitigen Abhängigkeit. Da Erklärungen von sich aus nicht ausreichen, ihre Einhaltung sicherzustellen, war man sich bewußt, daß nach der Annahme einer Erklärung, Gruppen, die für Ihre Unterstützung gearbeitet haben, jene Einrichtungen und Organisationen gründen sollen, um ihre Einhaltung zu überprüfen. Eine gute Parallele dazu ist die Wirkung, welche die Menschenrechts- oder Umweltorganisationen hatten, um Erklärungen zu ihren Anliegen in die Wirklichkeit umzusetzen. Die Gruppen zur Überprüfung der neuen Erklärung müssen gewährleisten, daß die Zustimmung von allen Ländern, Gruppen und Individuen einheitlich ist. Einer der Aspekte, der in den ärmeren und schwächeren Teilen der Welt große Verdrossenheit verursacht hat, besteht darin, daß Erklärungen dazu verwendet werden, eine ungleiche Ordnung zu erhalten: Man erhebt Forderungen zur Beseitigung der Atomwaffen, mit Ausnahme der enormen Vorräte der dominierenden Länder, die erhalten bleiben; man erhebt Forderungen nach Abbau der Handelsschranken, mit Ausnahme der enormen Protektion für die Bauern in Europa oder die Textilindustrie in den USA, die erhalten bleiben muß; man erhebt Forderungen nach Reduzierung giftiger Emissionen, welche die Atmosphäre schädigen, mit Ausnahme der Bestimmung, daß nach den Interessen derer maßgeschneidert werden muß, die den größten Anteil an Emissionen in die Atmosphäre haben. Damit die neue Erklärung der Menschenpflichten mit Sinn erfüllt wird und von allen angenommen wird, müssen die Gruppen gewährleisten, daß sich alle gleichermaßen daran halten. Teilnehmer fühlten, daß wir am besten durch die Herauskristallisierung
dieses Erfahrungsschatzes das Anliegen einer Verbreitung der Botschaft
der vorgeschlagenen Erklärung fördern. Dementsprechend schlagen
wir vor, ein Treffen verschiedener Reform- und Religionsgruppen zusammenzurufen,
um in dieser Hinsicht Erfahrung zu sammeln. Wir rechnen damit, einen
Textband zusammenzustellen, der die indische Erfahrung, durch Religion
einen Sinn für Verantwortung und Dienst zu wecken, zusammenfaßt.
Das wird unser erster Beitrag sein zur Umsetzung der Erklärung in
die Wirklichkeit. Dieser Band wird auch eine Brücke darstellen zwischen
der Erklärung zum Weltethos des Parlamentes der Weltreligionen und
der neuen Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten, vorgeschlagen
vom InterAction Council. |
Prof. Anwar Moazzam (Islamic Studies, University Hyderabad) |
| Text der
Konferenz in Neu Delhi als pdf |