| Siebte
Weltethos-Rede von Altbundeskanzler Helmut Schmidt |
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»Das Ethos des Politikers« |
Am Dienstag, dem 8. Mai 2007, um 18.00 Uhr hielt auf Einladung der Stiftung Weltethos der frühere Bundeskanzler und Herausgeber der Wochenzeitung »Die Zeit«, Helmut Schmidt, die 7. Weltethos-Rede an der Universität Tübingen. Helmut Schmidt genießt über die Politik hinaus aufgrund seiner moralischen Integrität und seines politischen Weitblicks hohes Ansehen. Die diesjährige Weltethos-Rede fand im Rahmen eines Expertentreffens des Inter-ActionCouncils früherer Staats- und Regierungschefs über »Weltreligionen als Faktor der Weltpolitik« statt. Helmut Schmidt ist Ehrenvorsitzender und Hans Küng wissenschaftlicher Berater und assoziiertes Mitglied dieses Gremiums. Zum Tübinger Expertentreffen kamen auch die früheren Premierminister von Schweden, Australien und Jordanien: Ingvar Carlsson, Malcolm Fraser und Abdelsalam Majali, sowie hochrangige Fachleute aus den großen Weltreligionen. Das Expertentreffen diente der Vorbereitung der Vollversammlung des InterActionCouncils, welches vom 21.–23. Mai 2007 in Wien stattfinden wird. Eine Video/DVD-Aufzeichnung der Veranstaltung ist im Internet-Shop erhältlich. |
| pdf der Rede |
Zunächst möchte ich mich bei Ihnen, lieber Hans Küng, bedanken. Ich bin der Einladung gern gefolgt, denn ich habe seit Beginn der 1990er Jahre das »Projekt Weltethos« mit großer Sympathie verfolgt. Das Wort »Weltethos« mag zwar manchem als zu anspruchsvoll erscheinen, aber die zu lösende Aufgabe ist tatsächlich und zwangsläufig sehr anspruchsvoll. Vielleicht darf ich hier einflechten, dass eine Reihe von früheren Staats- und Regierungschefs aus allen fünf Erdteilen sich als InterAction Council seit 1987 ein durchaus vergleichbares Ziel gesetzt haben; unsere Arbeit hat allerdings bisher nur relativ geringen Erfolg erreicht. Dagegen ragt die Leistung Hans Küngs und seiner Freunde weit heraus. Ich selbst verdanke meine ersten Anstöße, über die den großen Religionen gemeinsamen moralischen Gebote nachzudenken, einem gläubigen Muslim. Es liegt mehr als ein Vierteljahrhundert zurück, dass der damalige ägyptische Staatspräsident Anwar as Sadat mir die gemeinsamen Wurzeln der drei abrahamischen Religionen erklärt hat, ebenso die vielerlei Übereinstimmungen und insbesondere die übereinstimmenden moralischen Gebote. Er wusste von dem gemeinsamen Friedensgebot, zum Beispiel in den Psalmen des jüdischen alten Testaments, zum Beispiel in der christlichen Bergpredigt oder in der vierten Sure des muslimischen Koran. Wenn doch nur auch die Völker Kenntnis von dieser Übereinstimmung hätten, wenn wenigstens doch die politischen Führer der Völker sich dieser ethischen Übereinstimmung ihrer Religionen bewusst würden, dann würde ein dauerhafter Friede möglich sein. Dies war seine tiefe Überzeugung. Einige Jahre später zog er als Staatspräsident die politische Konsequenz aus seiner Überzeugung und besuchte die Hauptstadt und das Parlament des Staates Israel, der vorher in vier Kriegen sein Feind gewesen war, um Frieden anzubieten und zu schließen. In meinem hohen Alter hat man den Tod der eigenen Eltern und Geschwister und vieler Freunde erlebt; aber die Ermordung Sadats durch religiöse Eiferer hat mich tiefer erschüttert als andere Verluste. Mein Freund Sadat wurde umgebracht, weil er dem Friedensgebot gehorsam war. Ich will auf das Friedensgebot sogleich zurückkommen, vorweg
aber eine Einschränkung: Ein einziger Vortrag, zumal im Umfang
auf weniger als eine Stunde begrenzt, kann das Thema vom Ethos des
Politikers nicht entfernt ausschöpfen. Deshalb muss ich mich heute
auf einige Bemerkungen konzentrieren, nämlich zum Verhältnis
von Politik und Religion, dann zur Rolle der Vernunft und des Gewissens
in der Politik, sodann zur Notwendigkeit des Kompromisses und zum deshalb
unvermeidlichen Verlust an Stringenz und Konsequenz. |
I. Unterhalb des Kernbestandes der allgemeingültigen Moral gibt es allerdings vielerlei spezielle Ausprägungen für spezifische Berufe oder Situationen. Denken Sie zum Beispiel an den ehrwürdigen hippokratischen Eid der Ärzte, an die berufliche Ethik des Richters; oder denken Sie an die besonderen ethischen Regeln, die vom Kaufmann, die vom Geldverleiher oder Bankier, die vom Arbeitgeber oder die vom Soldaten im Kriege verlangt werden müssen. Da ich weder Philosoph bin noch Theologe, so werde ich nicht den Versuch machen, Ihnen ein Kompendium oder einen Kodex der spezifisch politischen Ethik vorzutragen und dergestalt mit Plato und Aristoteles oder mit Konfuzius in Wettbewerb zu treten. Seit über zweieinhalb Jahrtausenden haben große Autoren vielerlei Elemente oder Bestandteile der politischen Ethik zusammengetragen, zum Teil mit durchaus kontroversen Ergebnissen. Das reicht in Europas Neuzeit von Machiavelli oder Carl Schmitt bis hin zu Hugo de Groot oder Max Weber oder Karl Popper. Ich dagegen muss mich darauf beschränken, Ihnen einige der Einsichten vorzutragen, die ich selbst im Laufe meines Lebens als Politiker und als politischer Publizist gewonnen habe – zum größeren Teil im eigenen Vaterlande und zum anderen Teil im Umgang mit unseren nahen und auch mit unseren weiter entfernten Nachbarn. Schon an dieser Stelle will ich auf die Erfahrung hinweisen, dass von Gott oder vom Christentum zwar in der deutschen Innenpolitik keineswegs selten die Rede gewesen ist, nicht aber im Gespräch oder in der Verhandlung mit anderen Staaten und ihren Politikern. Als es jüngst in Frankreich und in Holland zu Volksabstimmungen über den Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union kam, war dort für manche Menschen die Abwesenheit einer Anrufung Gottes im Verfassungstext ein entscheidendes Motiv für ihre Ablehnung. Die Politiker hatten mit Mehrheit auf die Anrufung Gottes im Verfassungstext verzichtet. Im deutschen Grundgesetz kommt Gott zwar in der Präambel vor: »Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott ...«; und später noch ein zweites Mal im Wortlaut des Amtseides im Artikel 56, wo es am Schluss heißt: »So wahr mir Gott helfe«. Aber unmittelbar anschließend sagt das Grundgesetz: »Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden«. In beiden Textstellen bleibt dem Bürger überlassen, ob er den Gott der Katholiken oder der Protestanten meint, oder den Gott der Juden oder der Muslime. Es war auch beim Grundgesetz eine Mehrheit von Politikern, die 1948/49 diesen Text formuliert hat. In einer rechtsstaatlich-demokratischen Ordnung spielen die Politiker und ihre Vernunft die verfassungspolitisch entscheidende Rolle, nicht aber ein spezifisches religiöses Bekenntnis oder dessen Schriftgelehrte. Kürzlich haben wir miterlebt, wie der Heilige Stuhl nach Jahrhunderten
endlich das machtpolitische Verdikt gegen Galileis Vernunft aufhob.
Heute erleben wir alltäglich, wie im Mittleren Osten religiöse
und politische Kräfte in blutiger Weise um die Macht über
die Seelen der Menschen ringen – und wie dabei abermals die Ratio,
die allen Menschen gegebene Vernunft, oftmals das Nachsehen hat. Als
im Jahre 2001 einige religiöse Eiferer im Bewusstsein, ihrem Gott
zu dienen, in New York dreitausend Menschen und zugleich sich selbst
zu Tode brachten, da lag das Todesurteil gegen Sokrates – wegen
Gottlosigkeit! – immerhin schon zweieinhalbtausend Jahre zurück.
Offenbar ist der perennierende Konflikt zwischen Religion und Politik
und Vernunft ein bleibender Teil der conditio humana. |
II. Stattdessen ist der Neuanfang in entscheidendem Maße zunächst von einigen erfahrenen Politikern der Weimarer Zeit gekommen, von Adenauer, Schumacher und Heuss und anderen. Es waren dann zu Beginn der Bundesrepublik aber weniger die alten Weimaraner, sondern vielmehr der erstaunliche ökonomische Erfolg Ludwig Erhards und die amerikanische Marshall-Hilfe, welche die Deutschen auf Freiheit und Demokratie und für den Rechtsstaat eingestimmt haben. Diese Wahrheit bedeutet keine Schande. Denn schon seit Karl Marx weiß man, dass das ökonomische Sein das politische Bewusstsein bestimmt. Zwar enthält diese Feststellung nur eine Teil-Wahrheit. Richtig bleibt aber: Jede Demokratie ist gefährdet, wenn die Regierenden Wirtschaft und Arbeit nicht in akzeptabler Ordnung halten können. Im Ergebnis bin ich moralisch, aber auch politisch und ökonomisch
von den Wirkungsmöglichkeiten der Kirchen enttäuscht geblieben.
Während des Vierteljahrhunderts nach meiner Kanzlerschaft habe
ich vieles dazugelernt und vieles gelesen. Dabei habe ich ein Weniges über
andere Religionen und ein Weniges über mir bis dahin nicht geläufige
Philosophien hinzugelernt. Diese Bereicherung hat meine religiöse
Toleranz verstärkt; sie hat zugleich meine Distanz zum Christentum
vergrößert. Gleichwohl nenne ich mich einen Christen und
bleibe in der Kirche, weil sie Gegengewichte setzt gegen moralischen
Verfall und weil sie vielen Menschen Halt bietet. |
III. Dem Ziel des Friedens dient es nicht, wenn die Gläubigen und
die Priester einer Religion versuchen, die Gläubigen einer anderen
Religion zu bekehren und zu missionieren. Deshalb stehe ich dem Grundanliegen
der Mission des Glaubens mit tiefer Skepsis gegenüber. Dabei spielt
besonders mein Geschichtswissen eine Rolle – ich meine den Umstand,
dass sowohl das Christentum als auch der Islam über Jahrhunderte
durch das Schwert, durch Eroberung und Unterwerfung ausgebreitet worden
sind, nicht aber durch Zeugnis, Überzeugung und Einsicht. Die
Politiker des Mittelalters, also die Herzöge und Könige,
die Kalifen und die Päpste haben sich den religiösen Missionsgedanken
angeeignet und ihn zum Instrument der Ausdehnung ihrer Macht umfunktioniert – und
Tausende und Hunderttausende von Gläubigen haben sich willig umfunktionieren
lassen. Heute beunruhigt es mich sehr, dass zu Beginn des 21. Jahrhunderts
die Gefahr eines weltweit religiös motivierten oder auch religiös
verbrämten »clash of civilizations« durchaus real
geworden ist. Das ist keine intellektuelle Spielerei, die Gefahr ist
wirklich gegeben. An manchen Orten der heutigen Welt vermischen sich
religiös verbrämte Herrschaftsmotive mit Empörung über
Armut und mit Neid auf den Wohlstand anderer. Religiöse Sendungsmotive
vermischen sich mit exzessiven Herrschaftsmotiven. Die abwägenden
und mäßigenden Stimmen der Vernunft haben es dort schwer,
Gehör zu finden. In ekstatisch aufgeregten Menschenmassen kann
ein Appell an die Vernunft des einzelnen überhaupt nicht gehört
werden. Ein Gleiches gilt dort, wo heutzutage mit nahezu religiöser
Inbrunst die durchaus ehrwürdigen westlichen Ideologien und Lehren
der Demokratie und der Menschenrechte mit militärischer Gewalt
ganz anders gewachsenen Kulturen oktroyiert werden sollen. |
IV. Diese Ermahnung gilt für die auswärtige Politik und für die innere Politik gleicherweise. Sie gilt für den Bürger ebenso wie für den Politiker. Vom Politiker müssen wir Respekt und Toleranz gegenüber den Gläubigen anderer Religionen verlangen. Wer als politischer Führer dazu nicht fähig ist, den muss man als Gefahr für den Frieden ansehen – für den Frieden im Innern unseres Staates wie für den Frieden nach außen. Es ist eine Tragödie, dass auf allen Seiten die Rabbiner, die Priester, Pastoren und Bischöfe, die Mullahs und Ayatollahs uns Laien jede Kenntnis der anderen Religionen weitgehend vorenthalten haben. Sie haben uns im Gegenteil vielfältig gelehrt, über die anderen Religionen ablehnend und sogar abfällig zu denken. So bin ich zum Beispiel aufgewachsen und viele von Ihnen auch. Wer aber Frieden zwischen den Religionen will, der sollte religiöse Toleranz und Respekt predigen. Respekt gegenüber dem anderen setzt ein Minimum an Kenntnis des anderen voraus. Ich bin schon lange überzeugt, dass – über die drei abrahamischen Religionen hinaus – ebenso der Hinduismus, der Buddhismus oder der Schintoismus mit Recht gleichen Respekt und gleiche Toleranz verlangen. Wegen dieser Überzeugung habe ich die Chicagoer »Erklärung
zum Weltethos« des Parlaments der Weltreligionen nicht nur als
wünschenswert empfunden, sondern als dringend notwendig begrüßt.
Auf dem Boden der gleichen Grundhaltung hat der InterAction Council
der ehemaligen Staats- und Regierungschefs heute vor zehn Jahren dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen den Entwurf einer »Universal
Declaration of Human Responsibilities« zugeleitet. Unser Text,
mit der Hilfe von Vertretern aller großen Religionen geschrieben,
enthält die fundamentalen Prinzipien der Humanität. Ich möchte
an dieser Stelle besonders Hans Küng für seine Mitarbeit
danken. Zugleich erinnere ich mich dankbar an die Beiträge des
verstorbenen Wiener Kardinals Franz König. |
V. Mir kommt es hier auf eine wichtige Erfahrung an: Offenbar sind herausragende Erkenntnisse, wissenschaftliche Leistungen und so auch ethische und politische Lehren durchaus auch dann möglich, wenn der Urheber sich nicht an einen Gott, an einen Propheten, an eine heilige Schrift oder an eine bestimmte Religion gebunden weiß, sondern lediglich seiner Vernunft verpflichtet ist. Dies gilt ebenso für sozialökonomische und politische Leistungen. Allerdings hat es die europäisch-nordamerikanische Aufklärung mehrere Jahrhunderte der Anstrengung und des Kampfes gekostet, dieser Erfahrung in unserem Teil der Welt zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei ist das Wort »Durchbruch« gerechtfertigt bezüglich der Wissenschaft, der Technologie und der Wirtschaft. Bezüglich der Politik dagegen gilt das Wort vom »Durchbruch« der
Aufklärung leider nur eingeschränkt. Denn ob zum Beispiel
Wilhelm II. sich selbst als Monarch »von Gottes Gnaden« interpretierte,
ob ein amerikanischer Präsident sich auf Gott beruft oder ob heute
Politiker sich mit ihrer Politik auf christliche Werte berufen: Sie
empfinden sich religiös als Christen gebunden. Einige empfinden
sich klar und deutlich als in christlicher religiöser Verantwortung
stehend, andere empfinden diese Verantwortung nur relativ undeutlich – so
wie heute wohl die meisten Deutschen auch. Denn inzwischen haben sich
viele Deutsche vom Christentum gelöst, viele haben ihre Kirche
verlassen; manche haben sich auch von Gott gelöst – und
sind gleichwohl gute Menschen und gute Nachbarn. |
VI. Nicht allein das Christentum, auch die anderen Weltreligionen und ihre heiligen Bücher haben ihren Gläubigen weit überwiegend Gebote und Pflichten auferlegt, während die Rechte der einzelnen Person in den heiligen Büchern kaum jemals vorkommen. Unser Grundgesetz dagegen spricht in seinen ersten zwanzig Artikeln fast ausschließlich von den verfassungsfesten Rechten des einzelnen Bürgers; während seine Verantwortlichkeit oder seine Pflichten nur an einer einzigen Stelle vorkommen, und die ist nachträglich eingefügt. Unser Grundrechtskatalog war eine gesunde Reaktion auf die extreme Beseitigung der Freiheit des einzelnen Menschen unter der Nazi-Herrschaft. Er ist nicht auf christlichen oder auf anderen religiösen Lehren aufgebaut, sondern allein auf dem einzigen in unserer Verfassung deutlich und klar ausgesprochenen Grundwert der »unantastbaren Würde« des Menschen. Wenn im gleichen Atemzug, im gleichen Artikel 1 Gesetzgebung, Exekutive und Justiz an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden worden sind, so bedeutet das auch die Bindung aller Politiker, seien sie Gesetzgeber, Regierende oder Verwaltende; sei es im Bund, in den Ländern oder den Kommunen. Dabei haben Politiker große Spielräume; denn das Grundgesetz erlaubt gleichermaßen gute oder erfolgreiche Politik wie auch miserable oder erfolglose Politik. Schlechte Politik ist nicht grundgesetzwidrig, sie ist nur schlecht. Deshalb brauchen wir nicht allein den Verfassungsgehorsam der Gesetzgebenden und der Regierenden, nicht nur zweitens deren Kontrolle durch das Verfassungsgericht, sondern wir brauchen drittens und vor allem die Kontrolle der Politik durch die wählenden Bürger und durch ihre öffentliche Meinung. Natürlich erliegen Politiker Irrtümern, natürlich machen sie Fehler. Sie sind ja all den gleichen menschlichen Schwächen unterworfen wie jeder andere Bürger und wie die öffentliche und veröffentlichte Meinung auch. Bisweilen sind Politiker zu spontaner Entscheidung genötigt; zumeist aber haben sie genug Zeit und ausreichende Möglichkeiten, Rat von mehreren Seiten einzuholen, die verfügbaren Alternativen und ihre vorhersehbaren Folgen abzuwägen, ehe sie eine Entscheidung fällen. Je mehr der Politiker sich von einer fixierten Theorie oder Ideologie leiten lässt, je mehr vom Machtinteresse seiner Partei, je weniger er im Einzelfall alle erkennbaren Faktoren und alle Entscheidungsfolgen abwägt, um so größer die Gefahr von Irrtümern, von Fehlern und Fehlschlägen. Bei einem spontan notwendigen Entschluss ist dieses Risiko besonders hoch. In jedem Fall trifft den Politiker die Verantwortung für die Folgen – und oft genug kann die Verantwortung durchaus bedrückend sein. In vielen Fällen finden Politiker weder Entscheidungshilfen im Grundgesetz, in ihrer Religion, in einer Philosophie oder Theorie; sondern sie sind allein angewiesen auf ihre eigene Vernunft und ihre eigene Urteilskraft, und auf ihr eigenes Gewissen. Deshalb hat Max Weber in seinem immer noch lesenswerten Vortrag des Jahres 1919 über »Politik als Beruf« etwas zu pauschal vom »Augenmaß« des Politikers gesprochen. Er hat hinzugefügt, der Politiker müsse »für die Folgen seines Handelns aufkommen«. Tatsächlich, so denke ich, müssen nicht nur ganz allgemein die Folgen, sondern ausdrücklich auch die ungewollten Folgen, auch die in Kauf genommenen oder nicht vorhergesehenen Nebenwirkungen gerechtfertigt sein; die Ziele seines Handelns müssen moralisch gerechtfertigt sein. Sie müssen verantwortet werden können. Die Ziele seines Handelns müssen gerechtfertigt sein, seine Mittel müssen ethisch gerechtfertigt sein. Bei einer unvermeidlich notwendigen Spontan-Entscheidung muss dafür das »Augenmaß« ausreichen. Wenn dagegen Zeit zur Abwägung verfügbar ist, dann sind sorgfältige Analyse und Durchdenken geboten. Diese Maxime gilt nicht allein für eine Entscheidung im dramatischen Extremfall, sondern ebenso für die ganz normale alltägliche Gesetzgebung etwa im Felde der Steuer- oder der Arbeitsmarktpolitik; sie gilt ebenso für die Entscheidung über ein neues Kraftwerk oder eine neue Autobahn. Diese Maxime gilt ohne jede Einschränkung. Mit einem anderen Wort: Ohne die vorangehende Anstrengung seiner Vernunft kann der Politiker sein Handeln und dessen Folgen nicht im Gewissen verantworten. Eine gute Absicht allein oder eine lautere Gesinnung allein kann ihn von seiner Verantwortung nicht entlasten. Deshalb habe ich Max Webers Wort von der Notwendigkeit der Verantwortungsethik im Gegensatz zur Gesinnungsethik immer als gültig empfunden. Dabei wissen wir aber, dass viele aus Motiven ihrer Gesinnung in die Politik gehen, nicht aus Vernunftgründen. Wir müssen ebenso einräumen, dass manche innenpolitische und ebenso manche außenpolitische Entscheidung aus der Gesinnung entspringt – und nicht aus rationaler Abwägung. Und wir täuschen uns hoffentlich nicht darüber, dass auch ein großer Anteil der wählenden Bürger und Bürgerinnen ihre politische Wahlentscheidung vornehmlich aus Motiven der Gesinnung trifft – und aus Regungen ihrer gegenwärtigen psychischen Stimmung. Gleichwohl habe ich die Einsicht in die grundlegende Bedeutung der
beiden Elemente politischer Entscheidung – Vernunft und Gewissen – seit
langen Jahrzehnten in Wort und Schrift vertreten. |
VII. Damit im Parlament eine Gesetzgebungsmehrheit zustande kommt, müssen
mehrere hundert Personen sich auf einen gemeinsamen Text einigen. Eine
relativ unwichtige Materie kann zugleich kompliziert oder schwer zugänglich
sein, zum Beispiel in der Steuergesetzgebung. In solchen Fällen
verlässt man sich dann leicht auf die anerkannten Experten oder
auf die anerkannten Führungspersonen der eigenen Fraktion. Es
gibt aber viele Fälle, und es gibt wichtige Materien, in denen
manche Abgeordnete in einem oder in mehreren Punkten zunächst
andere, wohl begründete Meinungen haben. Um ihnen die Zustimmung
zu ermöglichen, muss man ihnen entgegenkommen. |
VIII. Allerdings hat das Ideal des Friedens – seit Alexander oder Caesar, seit Dschingis Khan, Pizarro oder Napoleon bis hin zu Hitler und Stalin – über Jahrtausende hinweg in der Praxis der auswärtigen Politik nur ganz selten eine entscheidende Rolle gespielt. Und heute noch heißt Alexander bei uns »der Große«. Ebenso wenig hat das Ideal des Friedens in der theoretischen Staatsethik oder in der philosophischen Durchdringung der Politik eine entscheidende Rolle gespielt. Im Gegenteil: Seit Jahrtausenden und noch in der Neuzeit von Machiavelli bis zu Clausewitz galt der Krieg als quasi selbstverständliches Element der Politik. Erst im Zuge der europäischen Aufklärung haben einige wenige Autoren – so zum Beispiel der Niederländer Hugo de Groot oder der Deutsche Immanuel Kant – den Frieden zum erstrebenswerten politischen Ideal erhoben. Aber noch während des ganzen neunzehnten Jahrhunderts ist Krieg für die europäischen Großstaaten eine Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln geblieben – und abermals im zwanzigsten Jahrhundert. Dann erst hat das entsetzliche Elend der beiden Weltkriege endlich dazu geführt, dass das in den Volksmassen längst vorhandene Bewusstsein vom Krieg als einem zu vermeidenden Kardinalübel der Menschheit sich auch führenden Politikern in West und Ost mitgeteilt hat. Der Versuch des Genfer Völkerbundes, später die Begründung der bis heute wirksamen Vereinten Nationen bezeugen das; ebenso die auf Gleichgewicht zielenden Rüstungsbegrenzungsverträge zwischen den USA und der Sowjetunion; ebenso die Begründung der europäischen Integration seit den 1950er Jahren. Auch die Bonner Ostpolitik gegenüber Moskau, Warschau und Prag war ein denkwürdiges Beispiel für ein entscheidendes Element jeder Friedenspolitik: Wer als Staatsmann dem Frieden dienen will, der muss mit dem Staatsmann auf der Gegenseite reden – das heißt: er muss mit dem Feind von gestern oder mit dem möglichen Feind von morgen reden – und er muss ihm zuhören und ihm antworten! Reden, Zuhören und wenn möglich einen Kompromiss schließen! Ein anderes Beispiel war die Schlusserklärung der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) 1975 in Helsinki, die ein friedensdienlicher Kompromiss gewesen ist: Die Sowjetunion erhielt die Unterschriften der westlichen Staatsmänner unter die Festschreibung der Staatsgrenzen im Osten Europas, und der Westen erhielt die Unterschriften der kommunistischen Staatschefs unter die Menschenrechte (in Gestalt des nachmalig berühmt gewordenen Korb III der KSZE). Ein Kompromiss: beide Seiten bekamen etwas Wichtiges und mussten zugleich etwas unterschreiben, was ihnen zuwider war. Der Zusammenbruch der Sowjetunion anderthalb Jahrzehnte später war dann nicht eine Folge militärischer Gewalt von außen – Gott sei Dank! –, sondern es war vielmehr eine im Innern sich vollziehende Implosion eines Systems, das seine Kräfte weit überdehnt hatte. Ein umgekehrtes, negatives Beispiel geben die seit Jahrzehnten wiederkehrenden Kriege und Gewalttaten zwischen dem Staate Israel und seinen palästinensischen und arabischen Nachbarn. Wenn beide Seiten nicht miteinander reden, so bleiben zwangsläufig Kompromiss und Frieden eine illusionäre Hoffnung und nichts weiter. Seit 1945 verbietet das Völkerrecht in Gestalt der Satzung der
Vereinten Nationen jede gewaltsame Einmischung von außen in die
Angelegenheiten eines Staates; allein der Sicherheitsrat darf eine
Ausnahme von dieser Grundregel beschließen. Mir will es heute
dringend nötig erscheinen, die Politiker an diese Grundregel zu
erinnern. Denn zum Beispiel die militärische Intervention im Irak,
noch dazu lügenhaft begründet, ist eindeutig ein Verstoß gegen
das Prinzip der Nichteinmischung, ein eklatanter Verstoß gegen
die Satzung der Vereinten Nationen. Politiker vieler Nationen sind
an diesem Verstoß mitschuldig. Ebenso tragen Politiker vieler
Nationen (darunter auch deutsche) Mitverantwortung für völkerrechtswidrige
Interventionen aus »humanitären« Gründen. So
sind seit fast einem Jahrzehnt auf dem Balkan gewaltsame Interessenkonflikte
auf westlicher Seite mit einem humanitären Mantel bekleidet worden
(einschließlich der Bomben auf Belgrad). |
IX. Tatsächlich gibt es aber auch üble Kompromisse – zum Beispiel zu Lasten Dritter oder zu Lasten einer späteren Zukunft. Es gibt unzureichende Kompromisse, die das vorliegende Problem nicht lösen, sondern nur den Anschein hervorrufen, als ob sie es lösen. So steht also der notwendigen Tugend des Kompromisses die Versuchung zum bloßen Opportunismus gegenüber. Die Versuchung zum opportunistischen Kompromiss mit der öffentlichen Meinung oder mit Teilen der öffentlichen Meinung kehrt alltäglich wieder! Deshalb bleibt eben auch der kompromisswillige Politiker auf sein persönliches Gewissen angewiesen. Es gibt Kompromisse, die ein Politiker nicht eingehen darf, weil sein Gewissen widerspricht. In solchem Falle bleibt ihm nur der offene Dissens, in manchen Fällen bleibt nur der Rücktritt oder der Verlust des Mandats. Eine Verletzung des eigenen Gewissens untergräbt Anstand und Moral – und das Vertrauen anderer in die Integrität der eigenen Person. Es gibt aber auch den Gewissensirrtum. Die eigene Ratio kann sich
irren, so kann auch das eigene Gewissen irren. In solchem Fall ist
ein moralischer Vorwurf nicht gerechtfertigt, gleichwohl kann daraus
ein schwerer Schaden entstehen. Wenn in solchem Falle der Politiker
später seinen Irrtum erkennt, so kommt er vor die Frage, ob er
den Irrtum und die Wahrheit eingestehen soll oder ob er drüber
hinweg pfuschen darf. In solcher Lage verhalten sich die meisten Politiker, ähnlich
wie die meisten hier im Saal, allzu menschlich: Uns allen fällt
es ganz schwer, einen eigenen Gewissensirrtum und die Wahrheit über
uns selbst öffentlich hörbar einzuräumen. |
X. Die moderne Massendemokratie ist, wie ähnlich Winston Churchill
gesagt hat, für uns tatsächlich zwar die bei weitem beste
Regierungsform – verglichen mit allen anderen, die wir früher
erlebt haben –, aber sie ist keineswegs ideal. Sie ist zwangsläufig
mit großen Versuchungen behaftet, mit Irrtümern und mit
Defiziten. |
XI. Für mich bleibt das eigene Gewissen die oberste Instanz. Dabei weiß ich: Über das Gewissen gibt es mancherlei theologische und philosophische Meinungen. Das Wort kam schon bei den Griechen und Römern vor. Später haben Paulus und andere Theologen damit das Bewusstsein des Menschen von Gott gemeint und von der von Gott gewollten Ordnung, zugleich das Bewusstsein von der Sündhaftigkeit jeder Verletzung dieser Ordnung. Manche Christen sprechen von der »Stimme Gottes im Menschen«. Bei meinem Freund Richard Schröder habe ich gelesen, dass unser Verständnis des Gewissens aus der Begegnung des biblischen Denkens mit der Welt des Hellenismus hervorgegangen ist. Immanuel Kant allerdings hat sein Leben lang über die Grundwerte seines Gewissens nachgedacht, ohne dass die Religion dabei eine Rolle spielte. Kant hat das Gewissen als »das Bewusstsein eines inneren Gerichtshofes im Menschen« bezeichnet. Ob man aber das Gewissen aus der Vernunft des Menschen herleitet oder
ob von Gott – jedenfalls gibt es wenig Zweifel an der Tatsache
des menschlichen Gewissens. Ob einer Christ oder Muslim oder Jude ist,
ob er Agnostiker oder Freidenker ist, jeder Mensch hat ein Gewissen.
Etwas leiser will ich hinzufügen: Wir alle haben schon einmal
gegen unser Gewissen verstoßen; wir wissen, dass wir ein Gewissen
haben, es hat sich schon mal gemeldet. Wir alle haben schon »mit
einem schlechten Gewissen« weiterleben müssen. Natürlich
ist diese allzu menschliche Schwäche ebenso dem Politiker eigen. |
XII. Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. |